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Im Sterbefall

Was ist in einem Sterbefall als erstes zu tun?

Bei einem Sterbefall Zuhause sollten Sie als Erstes einen Arzt oder die Feuerwehr rufen.

Der Arzt stellt den Leichenschau- oder auch Totenschein aus, welcher unserem Überführungspersonal mitgegeben wird. (Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim wird dieser automatisch erstellt und von uns dort abgeholt.)

Vielleicht informieren Sie Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, die Ihnen beistehen.

Erst nach Ausstellung des Leichenschauscheins kann die Überführung veranlasst werden. Diese muss nicht unmittelbar geschehen! In Berlin sollte diese aber innerhalb von 36 Stunden erfolgen.

Somit haben Sie die Möglichkeit sich in aller Ruhe v. d. Verstorbenen zu verabschieden.

Verabreden Sie mit uns Ihren Terminwunsch für die Überführung d. Verstorbenen in unsere eigenen Klimaräume.

Wir sind 24 Stunden für Sie telefonisch erreichbar.

Die Überführungen werden durch unser eigenes Personal mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt.

Wir wollen uns im Beratungsgespräch Zeit für Sie nehmen. Deshalb empfehlen wir eine telefonische Terminabsprache.

Welche Formalitäten übernehmen wir?

Zusammengefasst: Gerne übernimmt der-billigbestatter.de für Sie folgende Formalitäten:

  • Die Abmeldung und das Beantragen der Sterbeurkunden beim Standesamt.
  • Die Abmeldung der Krankenkasse.
  • Die Abmeldung des Schwerbeschädigtenausweises und des Sonderfahrdienstes.
  • Die Abmeldung der Rente, VBL, Betriebsrente und Pension.
  • Ggf. das Beantragen der Vorschussrente für den hinterbliebenen Ehepartner.
  • Ggf. die Beauftragung des Rentenversichertenältesten (für die Hilfe bei der Hinterbliebenenrente).
  • Sonstiges nach Absprache

Welche Unterlagen benötige ich für das Beratungsgespräch?

Versuchen Sie die wichtigsten Unterlagen d. Verstorbenen für das Beratungsgespräch zusammenzustellen.

(Diese entweder zum Termin direkt mitnehmen oder baldmöglichst nachreichen.)

Folgende Dokumente (Personenstandsurkunden) und Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis/Reisepass d. Verstorbenen
  • Personenstandsurkunden im Original
  • ledig: Geburtsurkunde
    verheiratet: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden
    verwitwet: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde d. Ehepartners und Geburtsurkunden
    geschieden: Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil und Geburtsurkunden
  • Ggf. Bescheinigung über Namensführung und der Einbürgerungsurkunde
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Schwerbehindertenausweis
  • Renten- und/oder Pensionsnummer(n) der Alters- und/oder der Witwen- oder Witwerrente, bzw. entsprechender Pension(en), VBL, Betriebsrente(n)
  • Grabstellennachweis, sofern vorhanden

Ihnen fehlen einige Personenstandsurkunden?

Wir helfen Ihnen! Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Besorgung fehlender Personenstandsurkunden, wenn Sie dies wünschen.

(Sterbeurkunden werden vom Standesamt erst nach Übergabe der originalen Dokumente erstellt. Wir weisen darauf hin, dass es beim Ausstellen der Sterbeurkunden in Berlin zu einer Verzögerung von mehreren Wochen kommen kann, die Beisetzung aber zwischenzeitlich möglich ist.)

Wir verstehen uns als Netzwerk:

Aus rechtlichen Gründen können wir Ihnen leider nicht alles abnehmen, doch wir verstehen uns als Netzwerk. Nutzen Sie unsere Erfahrung als Berater!

Wir können für Sie wegweisend sein und erklären Ihnen, welche Angelegenheiten Sie leider selbst erledigen müssen:

Zum Beispiel:
Den Arbeitgeber d. Verstorbenen benachrichtigen.
Besteht eine Familienkrankenversicherung? Fortsetzung beantragen.
Dauer- und Abbuchungsaufträge ändern oder stornieren. Konto löschen oder bei einem Gemeinschaftskonto umschreiben lassen.

Kündigung und/oder Umschreibung von Verträgen/Versicherungen:

  • Telefonanschluss, Handyvertrag, Abonnements, Vereinsmitgliedschaften
  • Strom- und Wassereranbieter, Kabelanschluss
  • Haftpflicht-, Hausrat-, Unfallversicherung

Benötigen Sie einen Ansprechpartner in Erbschaftsangelegenheiten/Testament?

Gerne vermitteln wir einen Rechtsanwalt/Notar (www.tegeler-kraft.de) oder aber nennen Ihnen das für Sie zuständige Amtsgericht (Erbschein beantragen oder Erbe ausschlagen).

Testamentseröffnung und Erbschein mit Sterbeurkunde beim Notar oder Amtsgericht beantragen.

Ggf. Erbe ablehnen (Fristen beachten!).