Was ist in einem Sterbefall zu tun?
Die ersten Schritte
Ein Todesfall kann Hinterbliebene überfordern. Es sind viele Dinge zu erledigen und möglicherweise gibt ein genauer Plan Halt in dieser Ausnahmesituation.
Todesfall zu Hause:
Kontaktieren Sie den behandelnden Arzt bzw. den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 (deutschlandweit). Ist dieser nicht erreichbar, kann der Notarzt unter 112 (deutschlandweit) gerufen werden.
Todesfall im Krankenhaus/Residenz/Hospiz:
Der Arzt wird von der jeweiligen Institution gerufen.
In jedem Fall kann eine Überführung d. Verstorbenen erst nach ärztlicher Ausstellung des Totenscheins erfolgen. Dieser wird unserem Personal übergeben. Da in Berlin Überführungen innerhalb von 36 Stunden erfolgen müssen, haben Sie die Möglichkeit sich in aller Ruhe von dem Verstorbenen zu verabschieden.
Vielleicht informieren Sie Familienangehörige, Freunde oder Bekannte, die Ihnen in der Wartezeit auf d. Arzt/Bestatter beistehen!
Wir sind 24-Stunden für Sie erreichbar
Im Todesfall sind wir telefonisch 24 Stunden jederzeit für Sie erreichbar und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Überführung. Alle Überführungen führen wir mit unserem eigenen Personal und Fahrzeugen durch. Wir verfügen über eigene Klimaräume.
Da wir uns gerne Zeit für Ihre Anliegen nehmen, empfehlen wir außerdem die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs für den weiteren Ablauf der Bestattung.
Formalitäten einer Bestattung
Nach Absprache kümmern wir uns um verschiedene administrative Aufgaben, die im Todesfall erledigt werden müssen. Dazu gehören:
- Abmeldung und Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt
- Abmeldung bei der Krankenkasse
- Abmeldung beim Versorgungsamt (betrifft den Schwerbehindertenausweis oder Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes)
- Abmeldung der Rente, VBL, Betriebsrente und Pension
- Ggf. beantragen wir die Vorschussrente für den hinterbliebenen Ehepartner
- Ggf. stellen wir den Kontakt zum Rentenversichertenältesten her (für die Hilfe bei der Hinterbliebenenrente)
- Um sonstige Anliegen kümmern wir uns nach Absprache
Für das Beratungsgespräch
Damit wir umgehend für Sie tätig werden können benötigen wir einige Unterlagen des Verstorbenen. Versuchen Sie diese für unser Beratungsgespräch zusammenzustellen oder sie baldmöglichst nachzureichen. Unsere Checkliste gibt Ihnen einen Überblick.
Wichtige Dokumente/Personenstandsurkunden
Folgende Dokumente/Personenstandsurkunden und Unterlagen werden im Original benötigt:
- Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
- Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
- Bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde und Geburtsurkunde
- Bei verwitweten Personen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei geschiedenen Personen: Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Geburtsurkunde
- Ggf. Bescheinigung über Namensführung und Einbürgerungsurkunde
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Schwerbehindertenausweis
Für folgende Dokumente ist eine Kopie ausreichend:
- Renten- und/oder Pensionsnummer(n) der Alters- und/oder der Witwen-/Witwerrente, bzw. entsprechende Pension(en), VBL, Betriebsrente(n)
- Grabstellennachweis, sofern vorhanden
Checkliste Ihrer Aufgaben
Aus rechtlichen Gründen können wir Ihnen leider nicht alles abnehmen. Angelegenheiten, die von Ihnen erledigt werden müssen sind:
- Den Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen
- Falls eine Familienkrankenversicherung besteht, muss die Fortsetzung beantragt werden
- Dauer- und Abbuchungsaufträge ändern oder stornieren
- Konto löschen oder bei einem Gemeinschaftskonto umschreiben lassen
- Kündigung und/oder Umschreibung von Verträgen und Versicherungen:
- Telefonanschluss, Handyvertrag, Abonnements, Vereinsmitgliedschaften
- Strom- und Wasseranbieter, Kabelanschluss
- Haftpflicht-, Hausrat-, Unfallversicherungen
- Soziale Netzwerke
- Testamentseröffnung und Erbschein mit Sterbeurkunde beim Notar oder Amtsgericht beantragen
- Ggf. das Erbe ablehnen (Fristen beachten!)
Ihnen fehlen einige Personenstandurkunden?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung fehlender Personenstandurkunden.
Hinweis: Beachten Sie, dass Sterbeurkunden vom Standesamt erst nach Übergabe der originalen Dokumente erstellt werden. Beim Ausstellen der Sterbeurkunde in Berlin kann es zu einer Verzögerung von mehreren Wochen kommen. Die Beisetzung ist jedoch in der Zwischenzeit möglich.
Erbschaftsangelegenheiten & Testament
Benötigen Sie Unterstützung, um den Nachlass einer verstorbenen Person zu regeln? Gerne vermitteln wir Ihnen einen Rechtsanwalt bzw. Notar oder nennen Ihnen das zuständige Amtsgericht, um einen Erbschein zu beantragen oder das Erbe auszuschlagen.
Nachlassangelegenheiten: die Berliner Amtsgerichte
Die Amtsgerichte sind als Nachlassgerichte sachlich zuständig für:
- Die amtliche Verwahrung und Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen
- Die Entgegennahme von Erbausschlagungen
- Die Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Die Einleitung der Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben
Örtliche Zuständigkeit:
Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers.
Streitige Erbangelegenheiten:
Für Streitigkeiten oder Ansprüche gegen Erben, wie Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse, sind die Zivilgerichte zuständig.
Zur Testamentseröffnung sind einzureichen:
- Testament (sofern nicht in amtlicher Verwahrung)
- Sterbeurkunde des Erblassers im Original
Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse:
Diese werden nach einer notariellen oder gerichtlichen Verhandlung erteilt, bei der ein Erbe oder der Testamentsvollstrecker persönlich erscheinen muss.
Erbausschlagung:
Erbausschlagungen sind beim Nachlassgericht zu erklären oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.
Erben im Ausland:
Erben im Ausland können sich an deutsche Auslandsvertretungen wenden, um Erbscheinverhandlungen aufzunehmen oder Erbausschlagungen zu beglaubigen.
Hauptkartei für Testamente: Amtsgericht Schöneberg
Das Gesetz sieht vor, dass das Geburtsstandesamt einer Person von dessen Tod durch das Standesamt informiert wird, welches den Tod beurkundet. Ebenso erhält das Geburtsstandesamt Nachricht, wenn die Person eine Verfügung von Todes wegen (z. B. ein Testament oder einen Erbvertrag) in die amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts gegeben hat.
So wird sichergestellt, dass amtlich verwahrte Verfügungen nach dem Tod des Erblassers an das zuständige Nachlassgericht gelangen und dort eröffnet werden können. Mehr Informationen zu den zuständigen Nachlassgerichten finden Sie hier.
Geburten außerhalb Deutschlands:
Wenn die Geburt nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes beurkundet wurde, übernimmt die Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg die Funktion des Geburtsstandesamts des Erblassers. Die Kartei enthält hauptsächlich Verwahrungsanzeigen der Amtsgerichte aus ganz Deutschland, die Testamente oder Erbverträge von Personen in amtliche Verwahrung genommen haben, deren Geburt nicht in Deutschland beurkundet ist.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind jederzeit für Sie da und bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Unterstützung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung. Unsere erfahrenen Mitarbeitenden stehen Ihnen zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen, die im Zuge eines Todesfalls auftreten können.