erfolgreich leistungsstark seit 2006
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+++ Das Original erkennen Sie nur an der Hand +++
Jeder Mensch ist unterschiedlich.
Nach einer umfassenden Beratung planen wir nach Ihren Wünschen, Art, Form und Ort der Bestattung.
Wir bieten Ihnen eben die individuelle Bestattung, von konventionell bis designorientiert!
Unsere Dienstleistungen, zeichnen sich durch ein Höchstmaß an Herzlichkeit und Professionalität aus.
Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und Sie erwartet eine umfassende und eingehende Beratung.
Dazu zählen unter anderem:
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Dazu müssen genaue Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Schmerzbehandlung etc. schriftlich formuliert werden. So machen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall geltend, wenn Sie durch eine schwere Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können und sich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinden. Weiterhin kann eine Patientenverfügung Hinweise zur Organspende beinhalten, Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, z.B. Sterben in vertrauter Umgebung. Bis zu dem Moment behalten Sie selbstverständlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit zu ändern.
Ideal ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder teilweise. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.Bei der Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens sofort für Sie handeln.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Betreuungsverfügung dar. Mit dieser Verfügung können Sie verhindern, dass ein amtlich bestellter Betreuer Ihre Geschäfte für Sie übernimmt und regelt, wenn das später einmal nötig wird. Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person Ihres Vertrauens zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, steht ein Betreuer unter gerichtlicher Kontrolle.
Leider dürfen wir keine Rechtsberatungen durchführen und so empfehlen wir bei weiterführendem Informationswunsch eine Rechtsberatung.
Seit Jahren arbeiten wir mit dem Fachanwalt für Erbrecht, Herr Gilbert H. Tegeler, zusammen. www.tegeler-kraft.de
Wer verantwortungsbewusst denkt, beschäftigt sich auch mit Themen, über die andere nicht so gern sprechen. Zum Beispiel das Thema der Vorsorge für den eigenen Sterbefall.
Die meisten Menschen sind es gewohnt, ihre persönlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Warum also auch nicht für die spätere Bestattung?
Die eigene Entscheidung zu treffen ist der Grundgedanke der Bestattungs-Vorsorge.
Durch eine Bestattungs-Vorsorge kann jeder sicherstellen, dass einem eine angemessene Bestattung zuteil wird. Man kann selbst bestimmen, wie die spätere Bestattung ausgeführt werden soll.
Bei dem Verlust eines Angehörigen, Freundes oder Bekannten sind viele Dinge zu entscheiden und zu regeln.
Durch die Bestattungs-Vorsorge sind Hinterbliebene entlastet, auch finanziell.
Ihre individuellen Wünsche und Ihre finanziellen Möglichkeiten sind die Maßgaben für uns.
Sicher haben Sie noch viele Fragen zum Thema Bestattungs-Vorsorge.
Bei einem persönlichen Gespräch - auf Wunsch auch in der eigenen häuslichen Umgebung - können wir auf Ihre individuellen Fragen und Wünsche eingehen.
Wir beraten Sie gern und unverbindlich. Rufen Sie in einer unserer Geschäftsstellen an.
Reinickendorf | 030 48 49 09 63 |
Spandau | 030 33 30 94 80 |
Wilmersdorf | 030 86 00 88 16 |
Tempelhof | 030 75 65 37 44 |
Neukölln | 030 62 00 84 60 |