Die Bestattungsvorsorge
Allgemeine Informationen
Wer verantwortungsbewusst denkt, beschäftigt sich auch mit Themen, über die andere nicht so gern sprechen. Zum Beispiel mit dem Thema der Vorsorge für den Sterbefall. Die meisten Menschen sind es gewohnt, ihre persönlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Warum also nicht auch die dereinstige Bestattung?
Durch die Bestattungsvorsorge kann jeder sicherstellen, dass ihm eine angemessene Bestattung zuteilwird. Bestimmen Sie selbst, wie Ihre dereinstige Bestattung ausgeführt werden soll. Ihre Planung entlastet außerdem Ihre Angehörigen.
Einfühlsame Beratung
Unsere Beratungen und Dienstleistungen zeichnen sich durch Empathie und Professionalität aus. Ihre individuellen Wünsche und Ihre finanziellen Möglichkeiten sind die Maßgaben für unsere Beratung.
Die Finanzierung
Indem Sie sich vorzeitig um die Finanzierung Ihrer Bestattung kümmern und vorsorgen, entlasten Sie Ihre Angehörigen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
Treuhandvertrag
(Einmalzahlung oder Ratenzahlung)
- Eingezahlter Betrag ist zweckgebunden und zählt nicht zum Schonvermögen
- Gesicherter Zugriff auf den hinterlegten Geldbetrag
- Die Bestattung kann eingeleitet werden
Lebens- und/oder Sterbegeldversicherung
- Vertragssumme ist durch die Erteilung eines Bezugsrechts zweckgebunden, zählt nicht zum Schonvermögen
- Gesicherter Zugriff auf den benannten Geldbetrag
- Die Bestattung kann eingeleitet werden
Bei einem persönlichen Gespräch – auf Wunsch auch in der eigenen häuslichen Umgebung – können wir auf Ihre individuellen Fragen und Wünsche eingehen.
Wichtige Dokumente für Ihre Vorsorge
Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.
Dazu müssen genaue Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Schmerzbehandlung etc. schriftlich formuliert werden. So machen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall geltend, dass Sie durch eine schwere Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können und sich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinden.
Weiterhin kann eine Patientenverfügung Hinweise zur Organspende oder Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, z.B. Sterben in vertrauter Umgebung, beinhalten. Bis zu diesem Moment behalten Sie selbstverständlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit zu ändern. Mehr Informationen zur Patientenverfügung lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz. Klicken Sie dafür einfach hier.
Vorsorgevollmacht
Ideal ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend und sofort für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder teilweise.
Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern. Mehr Informationen über die Vorsorgevollmacht lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz. Klicken Sie dafür einfach hier.
Betreuungsverfügung
Eine weitere Möglichkeit stellt die Betreuungsverfügung dar.
Mit dieser Verfügung können Sie verhindern, dass ein amtlich bestellter Betreuer Ihre Geschäfte für Sie übernimmt und regelt, falls das später einmal nötig wird.
Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person Ihres Vertrauens zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht steht der Betreuer jedoch unter gerichtlicher Kontrolle. Mehr Informationen über die Betreuungsverfügung lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz. Klicken Sie dafür einfach hier.
Kontaktieren Sie uns
Wir sind jederzeit für Sie da und bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Unterstützung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung. Unsere erfahrenen Mitarbeitenden stehen Ihnen zur Seite und beantworten alle Ihre Fragen zum Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge.